Fall 1

Ihr Kunde zahlt.

Dann zahlt Ihr Kunde auch unsere Gebühren und Sie erhalten die 39,00 Euro netto zurück.

Fall 2

Ihr Kunde leistet Teilzahlungen

Sollte Ihre Forderung zu einem Zeitpunkt, in dem das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns bereits beendet ist, nicht ausgeglichen sein, entstehen Ihnen über die genannte Fallpauschale (zzgl. USt. und evtl. Auslagen) hinaus keine weiteren Kosten als diejenigen, die wir ggf. bereits von eingegangenen Teilzahlungen verrechnet haben. Eine Erstattung bereits verrechneter Teilzahlungen erfolgt nicht.

Fall 3

Ihr Kunde hat Einwendungen

Dann dürfen wir als Inkassogesellschaft leider nicht mehr für Sie tätig werden.
 Wir erledigen für Sie jedoch gern die Überleitung des Vorgangs an unsere Vertragsanwälte. Dort entsteht die gesetzlich festgelegte Vergütung.