Für eine einmalige Fallpauschale von derzeit

39,00 Eurozzgl. USt

für das komplette Inkassoverfahren (außergerichtliches und gerichtliches Mahnwesen sowie Zwangsvollstreckung).

Hinzu kommen mögliche Auslagen (z. B. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten u.a.).

Die weitergehenden Kosten, deren Berechnung sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet, werden beim Schuldner geltend gemacht. Bei vollständiger Realisierung erfolgt eine Anrechnung auf die o. g. Fallpauschale. Sie erhalten dann die gezahlten 39,00 Euro netto sogar zurück.

Für die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle berechnen wir eine Pauschale, die von der Höhe der Forderung bzw. davon abhängt, aus wie vielen Einzelforderungen sich Ihre Gesamtforderung zusammensetzt.

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